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Rechtliches (BFSG)

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Als Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG ist ein Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten, einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro vom BFSG befreit.